Wir unterstützen Industrie, Handel, Handwerk und über unsere Vertriebspartner auch Privatkunden bei der langlebigen nanotechnischen Oberflächenversiegelung der verschiedensten Materialien. Als Experten auf diesem Gebiet und international tätiger Produzent von nanotechnischer Versiegelung konzentrieren wir unsere Tätigkeitsschwerpunkte auf folgende Bereiche:
- Wir beraten Sie in der Anwendungsmöglichkeit der Produkte.
- Wir beraten Sie in der Produktauswahl für Ihr Versiegelungsanliegen.
- Wir beraten Sie bei der Integration der Versiegelungstechnik in Ihren Produktionsprozess
- Wir bieten Ihnen den Verkauf der Produkte zur eigenen Anwendung.
- Wir rekrutieren Vertriebspartner (Groß- und Einzelhändler) weltweit.
Unsere Produktpalette umfasst sowohl die im Shop angebotenen Produkte für Endverbraucher als auch Versiegelungsprodukte, die durch etwas kompliziertere Anwendung (wie z.B. thermische Fixierung) speziell für gewerbliche Zwecke konzipiert sind. Diese Produkte sind extrem belastbar und stellen das Optimum dessen, was heute in der nanotechnischen Versiegelung verfügbar ist, dar. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
nanoproofed® hat beim TÜV Thüringen eine Studie in Auftrag gegeben, bei der unter wissenschaftlichen Bedingungen von unabhängiger, fachkundiger Stelle die Wirksamkeit unserer nanoproofed® protection Glas und Keramik Versiegelung getestet wurde. Bei Zertifikaten dieser Art sind die unterschiedlichen Testverfahren ("Anwendertest"/ "Zertifizierter Wirksamkeitsnachweis") zu beachten.
Das Ergebnis ist überaus positiv und eindeutig - nanoproofed® protection Glas und Keramik Versiegelung überzeugt auf ganzer Linie und trägt nun offiziell den "zertifizierten Wirksamkeitsnachweis" des TÜV Thüringen.
Auch wichtig bei Verkauf und Anwendung von Produkten ist der "Grüne Punkt". Ist dieser nicht auf den Produkten und werden keine Abgaben gezahlt, kann es sehr teuer werden und weitere Folgen bedeuten. Bei Unterlassen müssen Sie z.B. 450 Rücknahmestellen in Deutschland nachweisen oder Sie verstossen gegen geltendes Recht.
nanoproofed® ist natürlich Mitglied des Dualen Systems Deutschland sowie der umliegenden Systeme der Euröpäischen Union. Somit könnnen die entleerten nanoproofed® Verpackungen im Kunststoffabfall des Dualen System entsorgt werden, während diese bei nicht deklarierten Verpackungen kosten- und zeitaufwendig an den Hersteller bzw. Händler zurück gesandt werden müssen. Diese dürfen nicht im Dualen System entsorgt werden und bedeuten somit auch für Hersteller und Händler logistische Herausforderungen.
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